Die Wohnungen für einfache Arbeiter:inne-Familien leben weiter

Die „Hörnlistrasse 16“, 1918 von der Stadt Winterthur als einfaches Arbeiter:innen-Mehrfamilienhaus mit Selbstversorgungsgarten erstellt, ist ein zeittypischer Zeuge des „Bauens fürs Existenzminimum“ und der damals populären „Gartenstadt“-Philosophie.
1996 beschliesst die Stadt Winterthur, das Haus mit der charakteristischen Holzschindelfassade als nicht denkmalschutzwürdiges Objekt abzubrechen und das Grundstück zu verkaufen.

Die Bewohner:innen schliessen sich darauf in einem Verein zusammen, um ihr Haus in seiner aktuellen Form zu erhalten. Zusammen mit der Gesewo können sie im Jahr 2000 die Liegenschaft im Baurecht übernehmen. Ein grosser Teil des ursprünglichen Gartens geht allerdings zur Überbauung an einen privaten Investor.
2003, nach einer sanften Renovation, wird das vor der Abrissbirne gerettete Haus unter Denkmalschutz gestellt: Für Bewohner:innen und die Gesewo eine Anerkennung dafür, dass sie dieses auch kulturhistorisch interessante Gebäude für sich und die Nachwelt erhalten haben.