Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) besteht aus mindestens drei Genossenschaftsmitgliedern. Sie prüft, ob Vorstand und Hausgemeinschaften im Einklang mit Statuten, Reglementen und Generalversammlungsbeschlüssen handeln und berichtet regelmässig darüber.