Traktanden
Wahl der Stimmenzähler:innen und Genehmigung der Traktandenliste:
Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands. Du findest ihn auf den Seiten 4-5 des Geschäftsberichts.
Den Jahresbericht des Häuserrats findest du auf Seite 6 des Geschäftsberichts.
Die Angaben zu den Abstimmungspunkten der Jahresrechnung findest du auf den nachfolgend genannten Seiten des Geschäftsberichts 2024:
- Kenntnisnahme des Berichts der Revisionsstelle, Geschäftsbericht S. 29
- Jahresrechnung, Geschäftsbericht ab S. 22
- Jahresergebnis, Geschäftsbericht S. 23
Wahlen 2025
An der Generalversammlung (GV) 2025 finden Neuwahlen statt. Alle durch die GV zu wählenden Gremien werden für eine weitere Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Vorstand und Präsidium
Die sieben Vorstandsmitglieder Leila Hofmann, Jürg Altwegg, Thomas Böni, Yvonne Dünki, Stefan Kessler, Mathias Ritzmann und Eric Schirmann stellen sich zur Wiederwahl. Leila Hofmann stellt sich als Präsidentin zur Wiederwahl.
2024 ist Cyrill Plüss zurückgetreten. Für seinen grossen Einsatz in den vergangenen Jahren danken wir ihm herzlich und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Bereits jetzt zeichnen sich für 2026 weitere Veränderungen im Vorstand ab. Eine Erweiterung auf neun Personen erachtet der Vorstand als sinnvoll, um Kontinuität zu gewährleisten und eine erneute Kandidat:innensuche im nächsten Jahr nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Findungskommission, zusammengesetzt aus Vorstand, GPK, Häuserrat und Geschäftsstelle, schlug dem Vorstand drei Kandidat:innen vor (mehr Infos zum Findungsprozess: Bericht der Findungskommission).
Der Vorstand empfiehlt der GV zwei Kandidat:innen zur Wahl:
Die dritte Kandidatur kam aus einem Gesewo Haus, das bereits zwei Vorstandsmitglieder stellt. Der Vorstand hat deshalb auf eine Empfehlung verzichtet.
Geschäftsprüfungskommission
Stephanie Engelhardt-Scherf, Susanne Fankhauser und Roland Rusnak stellen sich zur Wiederwahl. Dem Aufruf nach neuen GPK Mitgliedern ist Ivo Ramer gefolgt und bewirbt sich als neues GPK Mitglied:
Solidaritätskommission
Claudia Imdorf stellt sich als bisheriges Mitglied der Solidaritätskommission zur Wiederwahl. Als Nachfolge von Beatrice Helbling-Wehrli empfehlen die Solidaritätskommission und der Vorstand Gabi Stritt zur Neuwahl. Sie bringt die erforderlichen Fachkenntnisse für dieses Amt mit.
Beatrice Helbling-Wehrli tritt an der GV 2025 zurück. Wir danken ihr für ihren grossen Einsatz und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Revisionsstelle
Nach rund zehn Jahren Zusammenarbeit mit der OTG Ostschweizerische Treuhand Zürich AG beantragt der Vorstand, die Revisionsstelle zu wechseln. Nach einem sorgfältigem Auswahlprozess empfielt der Vorstand die BBT Guido Koller AG mit Revisorin Claudia Zanotelli zur Wahl.
Wir danken der OTG herzlich für die langjährige und stets sehr gute Zusammenarbeit. Ihre sorgfältige und verlässliche Revisionsarbeit hat unsere Genossenschaft über viele Jahre kompetent begleitet.
Schlichtungsstelle
Seit der GV 2021 verfügt die Gesewo über eine externe Schlichtungsstelle. Nach einer mehrjährigen Zusammenarbeit beantragt der Vorstand, die bisherige Schlichtungsstelle durch Mediator:innen unterschiedlicher Ausrichtung abzulösen.
Hinweis zum Ablauf: Die Wahl der Schlichtungsstelle findet nach der Behandlung des Reglements Schlichtungsstelle (Traktandum 7.a.) unter Traktandum 7.b. statt.
Antrag des Vorstands an die Generalversammlung
Zur Ausführung des Projekts Attikerstrasse Wiesendangen bewilligt die Generalversammlung einen Ausführungskredit in der Höhe von CHF 12‘850‘000.
Ausgangslage
Das neue Projekt der Gesewo an der Attikerstrasse in Wiesendangen nahm nach der Bewilligung des Planungskredits an der a.o. GV im Februar 2023 ordentlich Fahrt auf, passierte mit hohem Tempo an der GV 2024 die Hürde Bauprojektkredit (einstimmig!) und steuert nun auf den voraussichtlich letzten durch die GV gesprochenen Kredit zu.
Die Baukommission tagte regelmässig, die Begleitgruppe, also der zukünftige Hausverein, lieferte Schärfungen und Weichenstellungen. Nun liegt – exakt gemäss Zeitplan– das Bauprojekt, der Kostenvoranschlag und darüber hinaus die Antwort der Gemeinde Wiesendangen auf unsere baurechtliche Voranfrage vor. Hierfür brauchten wir die bisherigen von der GV gesprochenen Kredite nicht auf. Das Baugesuch selbst wurde noch nicht eingereicht
Begründung
Das Projekt konnte erfolgreich vertieft und ausgearbeitet werden, hierbei lag der Fokus neben der ökologischen Nachhaltigkeit immer auch auf den ökonomischen Aspekten: langfristige Konstruktionen, robuste und attraktive Raumkonstellationen – ohne dass sich dies in unangemessen hohen Baukosten niederschlägt. Der Kostenvoranschlag bildet allerdings deutlich die Bauteuerung der letzten Jahre ab. Die daraus abgeleiteten Mietzinse liegen im Bereich von 320-370 Fr/m2 und Jahr. Dies liegt über den aktuellen Quadratmeterpreisen in der Gesewo und ist zurückzuführen auf die Holzbaukonstruktion, die „nur“ mittlere Projektgrösse und die enorme Baukostensteigerung. Die grosse Spanne weist auf die noch offene Entwicklung der Projektkosten als auch der Einflussfaktoren auf die Kostenmietberechnung hin. Die lokalen Angebotspreise beobachten wir fortwährend. Sollten unsere Anfangsmietzinse zu hoch ausfallen und wir Leerstände riskieren, könnten wir zum Beispiel anfänglich auf Abschreibungen verzichten – dies ist in anderen Genossenschaften durchaus üblich. Diese Ultima Ratio sei hier aber nur der Transparenz und Vollständigkeit halber genannt.
Die diskussionsfreudige Begleitgruppe (Genossenschafter:innen und Wiesendanger:innen) trifft sich regelmässig, einige haben auch konkretes Interesse an Wohnungen. Das Projekt wird also nutzer:innengerecht weiterentwickelt. Zugleich entsteht unter enger Begleitung der Gesewo der Hausverein.
Nach den beiden Krediten für die Projektierung und das Bauprojekt beantragen die Projektgruppe und der Vorstand nun den Ausführungskredit, der die übrigen Aufwände bis und mit Fertigstellung deckt. Nicht-beanspruchte Beträge der letzten bewilligten Kredite wurden dabei berücksichtigt.
Die Projektgruppe hat sich dabei einen Sparauftrag vorgenommen, beabsichtigt also den beantragten Ausführungskredit nicht auszureizen. Angesichts der unvermeidlichen Ungenauigkeit eines Kostenvoranschlags von +/- 10% und einer nie auszuschliessenden weiteren Teuerung gibt es jedoch weiterhin massgebliche Unbekannte. Ein Nachtragskredit, als auch eine ausserordentliche GV sollen vermieden werden, weshalb der Ausführungskredit etwas Spielraum enthält.
Herleitung Kredithöhe
Kostenvoranschlag (Genauigkeit +/- 10%) |
CHF 14’000’000 |
Reserve, angesichts unsicherer externer Kostenentwicklung |
CHF 350’000 |
Projektierungskredit (bewilligt von der a.o. GV am 23.02.2023) |
- CHF 650’000 |
Bauprojektkredit (bewilligt von der GV am 11.06.2024) |
- CHF 850’000 |
Sparauftrag (von der Projektgruppe formuliert, nicht eingerechnet) |
(CHF 300'000) |
Summe (Ausführungskredit) |
CHF 12’850’000 |
-
Blick in eine Wohnung, gut sichtbar die Brettschichtholzdecke -
Gemeinschaftlicher Wintergarten im zweiten Obergeschoss
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand empfiehlt den Antrag einstimmig zur Annahme.
Empfehlung des Häuserrats
Der Häuserrat empfiehlt den Antrag «Ausführungskredit Attikerstrasse Wiesendangen» zur Annahme.
(8 Stimmen dafür; 5 Enthaltungen)
Antrag des Vorstands an die Generalversammlung
Die Generalversammlung genehmigt das überarbeitete Reglement der Schlichtungsstelle.
Ausgangslage
Seit der GV 2021 verfügt die Gesewo über eine externe Schlichtungsstelle. Diese wurde kaum beansprucht. Für die letztjährige Konfliktsituation zwischen Geschäftsprüfungskommission und Vorstand konnte sie nicht herangezogen werden, weil der Geltungsbereich eingeschränkt formuliert war. Nach dem jährlichen Austausch mit der bisherigen mandatierten Schlichtungsstelle kamen Vorstand und Geschäftsstelle zum Entschluss, der GV neue Mediator:innen zur Wahl zu stellen.
Die wichtigsten Änderungen
- Schärfung des Grundsatzes; konstruktive Konfliktbearbeitung, einvernehmliche Konfliktlösungen
- Ermöglichung der Mandatierung einzelner Mediator:innen anstatt eines «Unternehmens»
- Schärfung des Geltungsbereichs bzw. der Anspruchsgruppen
Ferner redaktionelle und formale Anpassungen. Alle Änderungen des Reglements der Schlichtungsstelle werden in der synoptischen Darstellung aufgezeigt und begründet.
Begründung
Die Schlichtungsstelle soll durch einen breiteren Zuständigkeitsbereich einen Mehrwert für die Genossenschaft darstellen. Angestrebt wird eine grössere Wirkung der Schlichtungsstelle in Reaktion auf reale Bedürfnisse. Neu sind als Anspruchsgruppen explizit auch Organe und Gremien aufgeführt. Die Erweiterung auf mehrere unterschiedliche Mediator:innen soll die Passung und Ansprechbarkeit für unterschiedliche Konfliktsituationen erhöhen. Die Gesewo-interne Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung bleibt erste Anlaufstelle für Anliegen innerhalb der Hausvereine.
Empfehlung des Vorstands
Der Vorstand empfiehlt das überarbeitete Reglement zur Annahme.
Schlichtungsstelle
Seit der GV 2021 verfügt die Gesewo über eine externe Schlichtungsstelle. Nach einer mehrjährigen Zusammenarbeit beantragt der Vorstand, die bisherige Schlichtungsstelle durch Mediator:innen unterschiedlicher Ausrichtung abzulösen.
Antrag der Geschäftsprüfungskommission und des Vorstands an die Generalversammlung
Die Generalversammlung genehmigt das neue Reglement der Geschäftsprüfungskommission.
Ausgangslage
Die Generalversammlung 2024 zeigte, dass der Vorstand und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) unterschiedliche Auffassungen zum Einsichtsrecht des Prüforgans GPK hatten (Ziff. 4.1 GPK-Reglement). Konkret ging es um die Frage, ob die GPK anlässlich ihrer Überprüfung der Aufsichtstätigkeit des Vorstands auch Einsicht in die Löhne von Mitarbeitenden der Geschäftsstelle nehmen darf, obwohl es sich dabei nicht formell um ein Organ oder Gremium der Genossenschaft handelt, oder ob datenschutzrechtliche oder arbeitsrechtliche Schranken dem Einsichtsrecht entgegenstehen. Nach der GV holten der Vorstand, die Geschäftsführung und die GPK zusammen zu dem Thema ein externes Rechtsgutachten ein und tauschten sich im Rahmen einer Mediation im Jahr 2024 wohlwollend und konstruktiv aus. Das gemeinsame Verständnis zum Umfang des Einsichtsrechts der GPK wurde dabei erfolgreich geschärft. Die Änderungen an Art. 4.1 des GPK-Reglements wurden durch die GPK initiiert und mit dem Vorstand abgesprochen.
Begründung
Wie das konkrete Beispiel gezeigt hat, kann es bei der Prüftätigkeit der GPK nicht immer vermieden werden, dass auch sensible Personendaten Gegenstand der Prüfung werden oder zumindest in den Prüfunterlagen enthalten sind. Im vorliegenden Fall ging es um die Überprüfung der Aufsichtstätigkeit des Vorstands. Das Einsichtsrecht der GPK in die Einzellöhne wäre gemäss Gutachten beispielsweise auch zu bejahen, wenn es um die Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze des Personalreglements geht, konkret bei der Überprüfung auf Branchenüblichkeit (Ziff. 6.2) oder Gleichstellung der Geschlechter (Ziff. 6.5).
Zusätzlich weist das externe Gutachten auf eine Unklarheit in Ziff. 6.1 des GPK-Reglements hin, wonach das Einsichtsrecht jeweils auf die Akten aus dem vergangenen Geschäftsjahr (welches dem Kalenderjahr entspricht) beschränkt sei. Diese mögliche Auslegung widerspricht dem Interesse an einer effektiven GPK, die auch Entwicklungen wie etwa Veränderungen in den Mietkosten über einen längeren Zeitraum einsehen und beobachten können muss.
Gestützt auf die eingeholte rechtliche Beurteilung und mit dem Ziel, für die Zukunft mehr Klarheit zu schaffen, soll die Ziff. 4.1 des GPK-Reglements ergänzt und damit präzisiert werden.
Stellungnahme des Häuserrats
Der Häuserrat war bezüglich der Überarbeitung des Reglements im Austausch mit Mitgliedern des Vorstandes und der GPK. Das Gremium begrüsst die Anpassungen im «Reglement der Geschäftsprüfungskommission» und empfiehlt den Antrag zur Annahme.
Antrag an die Generalversammlung
Die Initiant:innen möchten ein häuserübergreifendes Konzept zur Klimaadaption entwickeln, das Massnahmen konkret an dreien unserer Liegenschaften aufzeigt – die jedoch so ausgewählt wurden, dass sich die Erkenntnisse auf sämtliche Liegenschaften der Gesewo übertragen lassen. Hierfür wird der Generalversammlung beantragt, einen Betrag von CHF 26’700 aus dem Innovationsfonds zu sprechen.
Ausgangslage
Die Gesewo besitzt und verwaltet aktuell sechzehn Liegenschaften in der Stadt Winterthur und der unmittelbaren Umgebung. Das Alter der Liegenschaften reicht von wenigen Jahren bis weit über ein Jahrhundert. Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu neuen Herausforderungen für das behagliche Wohnen in unseren Häusern und den Aufenthalt im Aussenraum.
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Sagi-Hegi -
Langgasse -
Kanzlei-Seen
Vorhaben und Vorgehen
Beispielhaft sollen anhand exemplarischer Liegenschaften unserer Genossenschaft Konzepte und Lösungen zur Klimaadaption abgeleitet und aufgezeigt werden. Folgende Häuser decken die Vielfalt des Gesewo-Portfolios ab und sollen im Rahmen des Innovationsfondsprojekts vertieft untersucht werden:
- Sagi Hegi, Baujahr 1993, 45 Klein- bis Grosswohnungen, Ateliers, grosser, diverser Aussenraum
- Langgasse 76, Baujahr 1925, 100 Jahre alter Massivbau, Satteldach, grosse Asphaltfläche
- Kanzlei-Seen, Baujahr 2010, Beton-Skelettbau mit Holzfassade und reich bepflanztem Garten
Die Gebäude wurden mit der Absicht ausgewählt, möglichst viele Aspekte sämtlicher Gesewo-Liegenschaften abzudecken, darunter Konstruktionsweise, Aussenraumgestaltung und Gebäudegrösse. So möchten wir eine möglichst hohe Übertragbarkeit der Erkenntnisse sicherstellen.
Wir streben vorerst zwei Teilprojekte an:
- A. «Konzept Klimaadaption mit Messungen und Lösungsvorschlägen» und
- B. «Umsetzung Konzept Klimaadaption in einem konkreten Projekt».
Dieser Innovationsfondsantrag umfasst nur Teilprojekt A. Den Beschrieb zu Teilprojekt A, wie auch ein Ausblick zu Teilprojekt B und weiteren potentiellen Teilprojekten findet ihr im Antrag.
Empfehlung des Vorstands
Der Antrag wird begrüsst, als sinnvoll empfunden und gemäss Empfehlungen des Liegenschaften- und Sozialausschusses der GV einstimmig zur Annahme empfohlen.
Antrag an die Generalversammlung
Die antragsstellenden Genossenschafter:innen beantragen der Generalversammlung einen Betrag von CHF 9'000.- aus dem Innovationsfonds zu sprechen.
Ausgangslage
Aufbauend auf den vom Innovationsfonds der Gesewo geförderten Grundlagenkurs «Empathie und Umgang mit Konflikten», welcher 2024 durch die EmpathieStadt Zürich im Einviertel durchgeführt wurde, soll ein siebenteiliger Vertiefungskurs zur Förderung von Empathie- und Konfliktfähigkeit angeboten werden. Der Kurs soll im Herbst 2025 stattfinden und richtet sich an Genossenschafter:innen, sowie an interessierte Personen ausserhalb der Gesewo, die bereits den Grundlagenkurs absolviert haben.
Der Vorstand der Gesewo formulierte in der Vorstandssitzung vom 17.02.2025, dass er einem solchen Folgeantrag offen gegenübersteht und sich vorbehält, diesen unabhängig von der Antragshöhe der GV vorzulegen und nicht selbst darüber zu entscheiden.
Dieser einstimmigen Empfehlung des Vorstands folgend, wird der Innovationsfondsantrag für den Vertiefungskurs der Generalversammlung 2025 zur Abstimmung vorgelegt.
Antragsgegenstand:
Das Vorhaben wird im Antrag an den Innovationsfonds detailliert geschildert. Der Antrag zielt auf eine finanzielle Unterstützung der Durchführung eines Vertiefungskurses zu Empathie und Umgang mit Konflikten durch Mittel aus dem Innovationsfonds.
Rückzug des Antrags bei einer oder mehreren Gegenstimme(n):
Uns ist wichtig, dass das Geld des Innovationsfonds den Bedürfnissen aller entsprechend eingesetzt wird. Auch wenn wir wissen, dass Anträge angenommen werden, solange eine Mehrheit diese befürwortet, entscheiden wir uns, die Finanzierung nur dann anzunehmen, wenn sie einstimmig befürwortet wird (Stimmenthaltungen ausgeschlossen). Falls es also auch nur eine Gegenstimme gibt, ziehen wir den Antrag zurück und versuchen den Vertiefungskurs anderweitig zu finanzieren.
Weiter Informationen zu Projekt, Kursformat, Zielgruppe und Zielsetzung findest du im Antrag.
Empfehlung des Vorstands
Der Antrag wird als sinnvoll empfunden und gemäss Empfehlung des Sozialausschusses der GV – bei drei Enthaltungen – zur Annahme empfohlen.
Antrag an die Generalversammlung
Die Generalversammlung beschliesst, die Amtszeitbeschränkung für Vorstandsmitglieder gemäss Art. 5.4 Abs. 5 der Statuten dahingehend auszulegen, dass sie nicht kumulativ zu verstehen ist.
Art. 5.4 Ab. 5 der Statuten
Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsprüfungskommission, die Revisionsstelle, die Schlichtungsstelle sowie die Solidaritätskommission werden jeweils für ein Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Für den Vorstand gilt eine Amtszeitbeschränkung von 10 Jahren.
Begründung
Die aktuelle Präsidentin Leila Hofmann war von 2009 bis 2015 bereits Mitglied des Gesewo-Vorstands. 2022 wurde sie nach sieben Jahren Pause erneut - diesmal ins Präsidium - gewählt. Bei kumulativer Auslegung der statutarischen Amtszeitbeschränkung dürfte sie sich 2026 nicht mehr zur Wahl stellen.
Die Initiant:innen sind der Meinung, dass dies in der gegenwärtigen Phase der Organisationsentwicklung der Gesewo - insbesondere beim Präsidium des Vorstands - zu einem Verlust von wertvollem Know-how führt.
Sie sind überzeugt, dass Kontinuität im Vorstand - insbesondere beim Präsidium - für die Auswertung und Weiterentwicklung des Stufenmodells sowie die Umsetzung der Strategie zur Weiterentwicklung der Gesewo von zentraler Bedeutung ist.
Einordnung des Vorstands
Der Vorstand dankt für den eingereichten Antrag. Er erachtet es als wertvoll, dass Leila Hofmann weiterhin das Amt der Präsidentin ausüben kann.
Von einer Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Antrags sieht der Vorstand bewusst ab, da er selbst direkt betroffen ist.
Die Genossenschafter:innen werden eingeladen, sich eine eigene Meinung zu bilden; im Rahmen der Konsultativabstimmung werden die Pro- und Contra-Argumente zusammengefasst.
Statutenrevision 2026
Unsere Genossenschaft entwickelt sich weiter – und damit auch die Statuten. Für die Generalversammlung 2026 ist eine umfassende Statutenrevision geplant. Damit der Vorstand frühzeitig weiss, welche Anpassungen auf breite Akzeptanz stossen könnten, möchten wir an der GV 2025 ein erstes Stimmungsbild einholen.
In einer konsultativen Abstimmung werden die Genossenschafter:innen zu vier ausgewählten Themen befragt. Die Abstimmung ist nicht verbindlich, gibt dem Vorstand aber eine wertvolle Orientierung für die weitere Ausarbeitung der Statutenrevision.
keine Beilagen
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