Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressent:innen eine Gesewo-Wohnung nicht mieten könnten, weil es ihnen an den nötigen finanziellen Mitteln für das Pflichtdarlehen fehlt.

Pflichtdarlehen ohne Vermögen - wie geht das?

Die Pflichtdarlehen der Mieter:innen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung der Gesewo-Häuser. Ihr Anteil beträgt 10% an der Gesamtfinanzierung unserer Liegenschaften.

Immer selber bezahlen: 10% des Pflichtdarlens

10% des Pflichtdarlehens müssen die Mieter:innen einer Wohnung aus eigenen Mitteln bestreiten. Dieser Teil des Pflichtdarlehens dient der Genossenschaft als Sicherheit im Sinne einer Mieter:innen-Kaution.

*Wenn das eigene Vermögen für das Pflichtdarlehen nicht ausreicht...

können die restlichen 90% des Pflichtdarlehens anderweitig finanziert werden:

  • Pensionskasse: Ein Vorbezug ist möglich, sofern ausreichende Mittel vorhanden sind (Wohneigentumsförderung). Dies musst direkt mit der Pensionskasse klären. Bereits Pensionierte können keinen Vorbezug machen. Bei Auszug und Rückzahlung geht der Vorbezug zurück an die Pensionskasse.
    Nachteil: keine Verzinsung.
  • 3. Säule: Das Vermögen kann für das Pflichtdarlehen verwendet werden (Wohneigentumsförderung).
    Nachteile: keine Verzinsung, bei Auszug und Rückzahlung des Pflichtdarlehens können diese Gelder nicht mehr in die dritte Säule zurückbezahlt werden.
  • Private Darlehen: Frage Bekannte, Freund:innen oder Verwandte, ob sie das Pflichtdarlehen für dich übernehmen. Manchmal stellen auch andere Bewohner:innen der Gesewo ihre finanziellen Mittel für das Pflichtdarlehen zur Verfügung .
  • Ratenzahlungen: Je nach Situation kannst du mit der Geschäftsstelle eine Ratenzahlung des Pflichtdarlehens vereinbaren.

Wenn alle Stricke reissen: Der Pflichtdarlehensfonds springt ein

Wenn nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind und die Bemühungen, das Pflichtdarlehen aus dem privaten Umkreis zu stellen, nicht fruchten, kann ein Gesuch an den Pflichtdarlehensfonds gestellt werden.

Geldvergabe - eine Aufgabe der Solidaritätskommission

Über die Vergabe der Gelder entscheidet die Solidaritätskommission.

Fragen? Mehr Infos?

Für Fragen und Gesuche an den Pflichtdarlehensfonds wende dich an die Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung, soziales@gesewo.ch.