Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressent:innen eine Gesewo-Wohnung nicht mieten können, weil sie das Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Der Fonds wird mit zweckgebundenen Solidaritätsdarlehen von Dritten geäufnet. Zudem sind die Bewohner:innen aller Gesewo-Häuser aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen in der Höhe von 2% ihres steuerbaren Vermögens oder mindestens 1'000 Franken zu leisten.

Pflichtdarlehen für Senior:innen, junge Menschen und Familien

Voraussetzung für die Überbrückungshilfen ist, dass der Fonds über genügend Reserve verfügt, um die Darlehen der anderen Bezüger:innen übernehmen zu können. Dazu gehören insbesondere:

  • Senior:innen, die für den Bezug der nötigen Ergänzungsleistungen ihr Vermögen reduzieren müssen. Zum Vermögen wird auch das Pflichtdarlehen gezählt.
  • Junge Menschen und junge Familien, welche noch nicht über ausreichend Sparkapital in der Pensionskasse verfügen und selbst oder über Drittpersonen die finanziellen Mittel nicht aufbringen.

Danke allen, die Darlehen leisten und erneuern!

Einige Genossenschafter:innen haben den Fonds bereits mit einem Darlehen unterstützt - dafür danken wir! Die Laufzeiten einiger Darlehen laufen nun aus und werden zurückgezogen. Die Erneuerung dieser Darlehen ist hoch willkommen!

Dein Darlehen zählt!

Ein Darlehen ist freiwillig. Genossenschafter:innen sind aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen ab 1'000 Franken zu leisten. Als Richtwert gilt der Wert von 2% des steuerbaren Vermögens - eine Richtlinie, die die Generalversammlung 2012 gutgeheissen hat.

Wie kann ich ein Darlehen leisten?

Mehr zum Solidaritätsgedanken und dem Pflichtdarlehensfonds finden Sie hier.