Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressent:innen eine Gesewo-Wohnung nicht mieten könnten, weil es ihnen an den nötigen finanziellen Mitteln für das Pflichtdarlehen fehlt.

Pflichtdarlehen ohne Vermögen - wie geht das?

Wer das Pflichtdarlehen nicht aus dem eigenen Vermögen finanzieren kann, hat die Möglichkeit, einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse zu machen. Junge Menschen, die noch nicht erwerbstätig sind oder erst wenige Jahre gearbeitet haben, verfügen oftmals nicht über genügend Geld in der Pensionskasse. Bereits Pensionierte wiederum können keinen Vorbezug mehr machen. Gelegentlich haben ältere Menschen keine Pensionskasse.

Die Hausvereine und die Geschäftsstelle motivieren diese Personen, in einem ersten Schritt Bekannte, Freund:innen und Verwandte zu gewinnen, das Pflichtdarlehen zu übernehmen. Auch gibt es manchmal andere Bewohner:innen der Gesewo, die ihre finanziellen Mittel für das Pflichtdarlehen zur Verfügung stellen.

Wann springt der Fonds ein?

Wenn nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind und die Bemühungen, das Pflichtdarlehen aus dem privaten Umkreis zu stellen, nicht fruchten, kann ein Gesuch an den Pflichtdarlehensfonds gestellt werden.

Geldvergabe - eine Aufgabe der Solidaritätskommission

Über die Vergabe der Gelder entscheidet die Solidaritätskommission. Diese besteht aus einem Vorstandsmitglied und zwei Fachpersonen der Sozialen Arbeit. Aktuell sind dies die Fachpersonen Beatrice Helbling und Claudia Imdorf, der Gesewo-Vorstand ist mit Yvonne Dünki vertreten.

Wie stelle ich einen Antrag? - und weitere Infos.

Solidaritätsdarlehen für den Pflichtdarlehensfonds

Alle Bewohner:innen von Gesewo-Häusern sind aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen in der Höhe von 2% ihres steuerbaren Vermögens oder mindestens 1'000 Franken zu leisten.

Für Fragen und Gesuche an den Pflichtdarlehensfonds wende dich an die Fachstelle Gemeinschaftsentwicklung, soziales@gesewo.ch.