Häuser

So hat eure Mitwirkung die Statuten verbessert

Gemeinsam weitergedacht

Die Überarbeitung unserer Statuten war uns ein wichtiges Anliegen – und sie ist ein Gemeinschaftswerk. Zahlreiche Genossenschafter:innen, der Häuserrat sowie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) haben sich intensiv eingebracht. Für dieses Mitdenken, Hinterfragen und Präzisieren bedanken wir uns herzlich.

Alle Rückmeldungen wurden sorgfältig geprüft. Wo sie sinnvoll umzusetzen und rechtlich korrekt waren, sind sie in die neuen Statuten eingeflossen. Die wichtigsten Anpassungen möchten wir euch hier zusammenfassen.

Klärung und Präzisierung

Die Statuten als «Verfassung» der Gesewo wurden an mehreren Stellen geschärft. Begriffe, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klarer gefasst, damit die Statuten ihre Leitfunktion gegenüber Reglementen und Verträgen eindeutig wahrnehmen können.

Selbstverwaltung klarer geregelt

Die Verantwortung der Hausvereine und der Genossenschaft in der Selbstverwaltung wurde präzisiert:

  • Die Übertragung von Aufgaben an Hausvereine ist klar geregelt.
  • Es wurden Bestimmungen ergänzt, was gilt, wenn kein Selbstverwaltungsvertrag besteht.
  • Zuständigkeiten zwischen Genossenschaft und Hausverein sind deutlicher abgegrenzt.

Vermietung und Untervermietung nachvollziehbarer

Zahlreiche Rückmeldungen zum Thema Untervermietung haben zu Präzisierungen geführt:

  • Die maximale Dauer einer Untervermietung des ganzen Mietobjekts wurde klarer gefasst: Von einer Dauer von mehr als einem Jahr ist abzusehen. So wird mehr Klarheit geschaffen und das Prinzip der Selbstverwaltung sowie der persönlichen Nutzung gestärkt.
  • Eine Ausschreibung auf elektronischen Plattformen kann ausnahmsweise durch den Hausverein und die Genossenschaft erlaubt werden.
  • Neu heisst es Mietobjekt statt Wohnung, um alle möglichen Mietobjekte einzuschliessen.

Viel wurde über eine erste Absichtserklärung zur Belegung diskutiert (Art. 2.5 Abs. 5). Über diesen Artikel wird separat abgestimmt.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Pflichten der Mitglieder wurden sprachlich und inhaltlich geschärft, insbesondere im Hinblick auf das Zusammenleben und die Mitwirkung in Hausverein und Genossenschaft.

Ausschlussverfahren rechtlich sauber gefasst

Ein häufig kommentierter Punkt war das Ausschlussverfahren. Dieser Abschnitt wurde in der Folge erneut umfassend überarbeitet, rechtlich geprüft und präzisiert.

Auf Hinweis aus der Genossenschaft wurde zudem der bereits früher verankerte Grundsatz wieder ausdrücklich aufgenommen, dass einem Ausschluss grundsätzlich ein erfolgloser Schlichtungsversuch vorauszugehen hat.

Auflösung des Zusammenlebens

Dieser Artikel wurde aus den Musterstatuten übernommen. Neu wird berücksichtigt, dass Genossenschafter:innen bei der Gesewo nicht zwingend selbst wohnen müssen. Entsprechend bleibt die Mitgliedschaft auch bei einem Auszug möglich.

Organe und Gremien gestärkt

  • Die Befugnisse der Generalversammlung wurden klarer gefasst und mit fehlenden Punkten vervollständigt.
  • Bei den Wahlen der Organe wurde präzisiert, dass Wahlen innert der Amtsdauer bis zu deren Ablauf gelten. Weiter wurde beim Vorstand gemäss eurer Anregungen und der Abstimmung an der letzten GV die Ausnahmesituation zur verlängerten Amtszeit präzisiert.
  • Die Ausstandsregelung für den Vorstand wurde präzisiert und ergänzt, damit Vorstandsentscheide auch bei wesentlichem Bewohner:innen-Anteil im Vorstand möglich sind.

Über diese Statuten stimmen wir ab

Stand 12. Januar 2026. Änderungen aufgrund rechtlicher Anpassungen nach der Vorprüfung der Ämter vorbehalten.

Wie geht es weiter?

  • Januar bis April 2026: Vorprüfung durch die Ämter.
  • Juni 2026: Abstimmung an der GV über die Statutenrevision unter notarieller Aufsicht, in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird über möglicherweise umstrittene Artikel einzeln abgestimmt. Im zweiten Schritt über die zuvor gemeinsam finalisierten Statuten als Ganzes.
  • Nach der GV 2026: Bewilligung der Statuten durch die Ämter.

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