Pflichtdarlehensfonds braucht Geld
Solidaritätsdarlehen leisten - jetzt!
In den letzten Wochen sind mehrere Darlehen aus dem Pflichtdarlehensfonds zurückgezogen worden - z.B. wegen des Kaufs eines Eigenheims oder aufgrund von Todesfällen. Damit der Fonds weiterhin Gesuche bewilligen kann, sind dringend neue Darlehen nötig.
Infos, Formulare und Kontakt
- Online-Formular: Angaben (Solidaritätsdarlehen) ausfüllen und absenden.
- Formular zum Ausdrucken: Ausfüllen und per Post schicken.
- Beratung: Daniela Heiniger, Buchhaltung&Darlehen, daniela.heiniger@gesewo.ch, 052 235 03 17.
- Weitergehende Infos und Darlehenskonditionen.
Mehr Menschen, mehr Pflichtdarlehen
Die Gesewo ist in den letzten Jahren gewachsen, darunter auch Menschen, die den Fonds zum Wohnen bei der Gesewo in Anspruch nehmen müssen. Vor einigen Jahren wurde der Fonds aufgrund der Bedürfnisse geschärft: Heute können bis zu 90% des Pflichtdarlehens aus dem Fonds bezogen werden, früher waren es bis zu 50%.
Der Fonds ist ein wertvolles Instrument, damit unsere Häuser durchmischt bleiben und Menschen mit unterschiedlichem finanziellen Background bei der Gesewo wohnen können. Hilf auch du mit, dass dies so bleibt - leiste ein Solidaritätsdarlehen!
Wann springt der Pflichtdarlehensfonds ein?
Der Pflichtdarlehensfonds ist eine grossartige Einrichtung der Solidarität innerhalb der Gesewo. Der Fonds springt ein, wenn Menschen mit wenig Vermögen ihr Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Häufige Gründe für Bezüge:
- Junge Menschen, die noch kein Erspartes und auch noch kein Vermögen in der Pensionskasse haben.
- Senior:innen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind: Die Gesetze sehen vor, dass keine Ergänzungsleistungen bezahlt werden, wenn "zu viel" Vermögen besteht. Zum Vermögen wird auch das Pflichtdarlehen gezählt. Die Ergänzungsleistungen sind jedoch für den Lebensunterhalt unabdingbar.
- Mehrere Hausgemeinschaften haben Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Für Flüchtlinge ist der Pflichtdarlehensfonds eine grosse Chance, in einem Gesewo-Haus zu wohnen und sich zu integrieren.
Der Fonds wurde im Jahr 2012 kurz vor Bezug der Giesserei gegründet. Damals wurde er mit einigen grösseren und kleineren zehnjährigen Darlehen geäufnet, welche oft auch erneuert wurden. Ende 2025 zeichnete sich ab, dass dem Fonds demnächst das Geld ausgeht und dringend neue Darlehen benötigt.
Ein Darlehen ist freiwillig. Ohne Darlehen geht dem Pflichtdarlehensfonds jedoch das Geld aus. Darum sind alle Genossenschafter:innen aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen von mindestens 1'000 Franken zu leisten. Als Richtwert gilt nach wie vor der Wert von 2% des steuerbaren Vermögens - eine Richtlinie, welche die GV 2012 bei der Gründung des Fonds gutgeheissen hat.
Die Solidaritätskommission der Gesewo prüft die Gesuche und entscheidet aufgrund des Reglements.