Häuser

Weiterhin benötigt: Darlehen für den Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds ist eine grossartige Einrichtung der Solidarität innerhalb der Gesewo. Er springt ein, wenn Mieter/innen ihr Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Nun braucht der Fonds Unterstützung.

Gesewo-Mieter/innen können für ihr Pflichtdarlehen auf ihre Pensionskasse (PK) zurückgreifen. Viele PKs leisten die Auszahlung dieser Darlehen beim Einzug in die Wohnung. Um Interessierten eine Wohnungsreservation im EinViertel zu ermöglichen, können sie das jetzt nötige Darlehen beim Pflichtdarlehensfonds als Überbrückungshilfe beantragen. Bedingung ist, dass die PK bei Bezug der Wohung Ende 2020 das Pflichtdarlehen voraussichtlich bewilligt - dies klärt die Solidaritätskommission aufgrund des Antrags.

Voraussetzung dieser Überbrückungshilfen ist, dass der Fonds über genügend Reserve für alle Bezüger/innen verfügt. Das Ziel sind nun zusätzliche 200'000 Franken - jedes Darlehen ab 1'000 Franken ist hoch willkommen! Mehr Infos und Zusagen hier oder bei Theres Breitenmoser.

Zurück