Anpassung der Mietverträge
Gesetz schreibt vor: Mitteilung per Einschreiben
Nach einem breiten Mitwirkungsprozess hat die Generalversammlung am 6. Juni 2026 den revidierten Statuten zugestimmt. Die Statuten sind Bestandteil der Mietverträge.
Im nächsten Schritt werden die Mietverträge an die revidierten Statuten angepasst. Dabei werden die Bestimmungen zum Ausschluss gemäss Art. 3.5 der Statuten mit den mietvertraglichen Kündigungsbestimmungen abgestimmt. Damit gelten für alle Mietverhältnisse einheitliche und aufeinander abgestimmte Regelungen.
Rechtlich gelten sowohl die Aufnahme der revidierten Statuten als Bestandteil des Mietvertrags als auch die Anpassung der Mietverträge als einseitige Vertragsänderungen. Das Gesetz schreibt in diesem Fall vor, dass die Mitteilung per eingeschriebenem Brief zusammen mit dem amtlichen Formular sowie den revidierten Statuten erfolgt.
Üblicherweise kommunizieren wir nicht per Einschreiben. In diesem Fall ist dieses Vorgehen gesetzlich vorgeschrieben. Die Briefe erreichen unsere Mieter:innen bis ca. Mitte Juli 2026.
Fragen?
- Auskunft erteilen Alexandra Imstepf und Nicole Müller.
- Mails gerne an vermietung@gesewo.ch.