Neuwahlen an der GV 2026
An der GV 2026 finden Neuwahlen statt. Vor dem Traktandum «7. Wahlen und Verabschiedungen» stimmen wir über eine Statutenrevision ab, unter anderem zur Amtsdauer der gewählten Organe.
Neu ist eine Amtsdauer von zwei Jahren für Vorstand, Geschäftsprüfungskommission, Revisionsstelle, Schlichtungsstelle und Solidaritätskommission vorgesehen. Da darüber separat abgestimmt wird, ist der Entscheid noch offen. Bei Annahme sollen die Wahlen direkt nach den neuen Bestimmungen erfolgen.
Vorstand
Die sieben Vorstandsmitglieder Leila Hofmann*, Jürg Altwegg, Thomas Böni, Yvonne Dünki, Ken Geeler, Mathias Ritzmann und Marina Wetzel stellen sich zur Wiederwahl. Wie an der GV 2025 berichtet, möchte Leila Hofmann das Amt noch ein Jahr ausüben und an der GV 2026 zurücktreten.
Die Findungskommission, zusammengesetzt aus Vorstand, GPK, Häuserrat und Geschäftsstelle, schlug dem Vorstand zwei Kandidatinnen vor (mehr Infos zum Findungsprozess: Bericht der Findungskommission).
Der Vorstand empfiehlt der GV zwei Kandidatinnen zur Wahl:
Stefan Kessler und Eric Schirrmann treten an der GV 2026 zurück. Wir danken ihnen für ihren grossen Einsatz und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Präsidium
Leila Hofmann* kandidiert erneut als Präsidentin.
Geschäftsprüfungskommission
Alle Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission stellen sich zur Wiederwahl: Stephanie Engelhardt-Scherf, Susanne Fankhauser, Ivo Ramer, Roland Rusnak.
Solidaritätskommission
Claudia Imdorf und Gabi Stritt stellen sich zur Wiederwahl.
Schlichtungsstelle
Alle Mitglieder der Schlichtungsstelle stellen sich zur Wiederwahl: Elif Demirtas, Lisa Grübel, Adrian Kunzmann, Jana Lév.
Revisionsstelle
Der Vorstand schlägt der GV die BBT Guido Koller AG mit Revisorin Claudia Zanotelli zur Wiederwahl vor.
* Amtszeit Leila Hofmann
Leila Hofmann stellt sich für eine weitere Amtszeit zur Wahl. Da Leila bereits vor ihrer aktuellen Amtszeit mehrere Jahre im Vorstand tätig war, überschreitet sie mit einer weiteren Amtszeit die Amtszeitbeschränkung von 10 Jahren. Die GV 2025 hatte den Antrag, die Amtszeitbeschränkung nicht kumulativ auszulegen und damit Leila eine längere Amtsdauer zu ermöglichen, angenommen.
Mit der Annahme der revidierten Statuten gilt die Amtszeitbeschränkung von 10 Jahren neu explizit kumulativ. Wird die zusätzliche Statutenänderung zur Amtszeit in Ausnahmesituationen angenommen, kann die Generalversammlung die in Art. 5.2 Abs. 18 der revidierten Statuten vorgesehene Ausnahmeregelung anwenden. Dieser Artikel ermöglicht in Ausnahmesituationen eine Verlängerung der Amtszeit über die ordentliche Beschränkung hinaus.
Leila Hofmann hat angekündigt, an der GV 2027 zurückzutreten.