Unsere Wohnungen und Gewerberäume
Mitten in der oberen Altstadt, eingebettet in einen wunderschönen Innenhof, entstehen im Erdgeschoss Gewerbeflächen und gemeinschaftlich genutzte Bereiche und in den oberen Geschossen Wohnungen. Der Erstbezug ist auf Ende 2027 geplant.
Bereits jetzt suchen wir interessierte Mieter:innen, die früh mitdenken und den Ort mitgestalten wollen und die wir eng in die Planung einbinden können.
Wohnungen
In den Obergeschossen entstehen acht 2.5- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen unterschiedlicher Grösse, darunter auch eine Maisonettewohnung.
Der Wohnungsspiegel:
- 1 x 2.5-Zimmer-Wohnung
- 4 x 3.5-Zimmer-Wohnung
- 1 x 4-Zimmer-Wohnung
- 2 x 4.5-Zimmer-Wohnung
Gewerberaum für gute Ideen
Wir wünschen uns publikumsorientiertes Gewerbe. Wir stellen uns Gewerbetreibende der produzierenden und kreativen Wirtschaft vor, idealerweise auch einen Gastronomiebetrieb mit kalter Küche. Eine vollausgestattete Gastroküche ist nicht möglich; gesucht werden «emissionsarme» Gewerbe.
Beispiele: Fotograf:in, Galerie, Grafiker:in, Velomech mit Sandwichbar, Buchhandlung mit Kafiecke, Blumenladen, Weinhandlung, Haarsalon etc.
Das Gewerbedossier fürs Obertor 15+17a
Hindernisfreiheit
Das Erdgeschoss des Obertors wird vollständig hindernisfrei. Die Wohnungen in den Oberschossen hingegen sind nur über Treppen zu erreichen. Unsere Überlegungen:
- Die Gesewo realisiert alle ihre Neubauten nach den Vorgaben an hindernisfreies Bauen. Bei Alt- und Umbauten muss jedoch eine Gesamtabwägung vorgenommen werden.
- Die Norm SIA 500, hindernisfreies Bauen und die Anforderungen an altersgerechtes Bauen, wird bestmöglich auch im Obertor berücksichtigt.
- Lifte sind baurechtlich erst ab neun Wohnungen an einem Treppenhaus zwingend. (Obertor: 5 und 3)
- Ohne Veränderung der vertikalen Erschliessung greift der Bestandsschutz. Wird in die Treppen eingegriffen – was bei einem oder mehreren Aufzügen zwingend nötig wäre – hätte die Erschliessung neu organisiert werden müssen. Dies führt zu breiteren Treppen, grösseren Podesten, kurz: zum Verlust von Wohnfläche. Auch müssten wir andere Brandschutzvorkehrungen treffen, was mit massgeblichen Mehrkosten verbunden wäre.
- Lifte sind teuer, sowohl in der Erstellung als auch im Betrieb. Hier kommt hinzu, dass diese im Obertor jeweils nur wenige Wohnungen erschliessen können.
- Den Einbau eines Treppenlifts behalten wir uns vor.
Aus den vorangegangenen Gründen haben sich die Projektgruppe, die Planer:innen, die Baukommission und der Vorstand für geringere Mietzinse und mehr Wohnraum und gegen die vollständige Hindernisfreiheit entschieden.
Das gesamte Erdgeschoss wird barrierefrei zugänglich sein. Dieses ist gemäss unserer Bewerbung und des Baurechtsvertrag mit der Stadt Winterthur exklusiv für Gewerbe und Gemeinschaft vorzusehen.