Obertor 15/17a: Hindernisfreiheit

Wiederholt erreichten uns Anfragen, vor allem von älteren Personen, zur Hindernisfreiheit des Obertors. Hierzu die Überlegungen der Projektbeteiligten.

  • Die Gesewo realisiert alle ihre Neubauten nach den Vorgaben an hindernisfreies Bauen. Bei Alt- und Umbauten muss jedoch eine Gesamtabwägung vorgenommen werden.
  • Die Norm SIA 500, hindernisfreies Bauen und die Anforderungen an altersgerechtes Bauen, wird bestmöglich auch im Obertor berücksichtigt.
  • Lifte sind baurechtlich erst ab neun Wohnungen an einem Treppenhaus zwingend. (Obertor: 5 und 3)
  • Ohne Veränderung der vertikalen Erschliessung greift der Bestandsschutz. Wird in die Treppen eingegriffen – was bei einem oder mehreren Aufzügen zwingend nötig wäre – hätte die Erschliessung neu organisiert werden müssen. Dies führt zu breiteren Treppen, grösseren Podesten, kurz: zum Verlust von Wohnfläche. Auch müssten wir andere Brandschutzvorkehrungen treffen, was mit massgeblichen Mehrkosten verbunden wäre.
  • Lifte sind teuer, sowohl in der Erstellung als auch im Betrieb. Hier kommt hinzu, dass diese im Obertor jeweils nur wenige Wohnungen erschliessen können.
  • Den Einbau eines Treppenlifts behalten wir uns vor.

Aus den vorangegangenen Gründen haben sich die Projektgruppe, die Planer:innen, die Baukommission und der Vorstand für geringere Mietzinse und mehr Wohnraum und gegen die vollständige Hindernisfreiheit entschieden.

Das gesamte Erdgeschoss wird barrierefrei zugänglich sein. Dieses ist gemäss unserer Bewerbung und des Baurechtsvertrag mit der Stadt Winterthur exklusiv für Gewerbe und Gemeinschaft vorzusehen.