Solidaritätsdarlehen Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressent:innen eine Gesewo-Wohnung nicht mieten können, weil sie das Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Der Fonds wird mit zweckgebundenen Solidaritätsdarlehen von Genossenschafter:innen und Dritten geäufnet.

Pflichtdarlehen für Senior:innen, junge Menschen und Familien

Zu den Bezüger:innen des Pflichtdarlehensfonds gehören insbesondere:

  • Ältere Menschen, die für den Bezug von Ergänzungsleistungen ihr Vermögen reduzieren müssen. Zum Vermögen wird auch das Pflichtdarlehen gezählt.
  • Junge Menschen und Familien, welche nicht über ausreichend Vermögen verfügen. Oft ist auch das Sparkapital in der Pensionskasse ungenügend.

Wenn auch das persönliche Umfeld nicht mit einem Darlehen helfen kann, springt der Pflichtdarlehensfonds ein - solange genügend Mittel vorhanden sind.

Danke allen, die Darlehen leisten und erneuern!

Einige Genossenschafter:innen haben den Fonds bereits mit einem Darlehen unterstützt - dafür danken wir! Die Laufzeiten einiger Darlehen laufen aus und werden teiwleise zurückgezogen. Die Erneuerung dieser Darlehen und neue Darlehen sind hoch willkommen!

Dein Darlehen zählt!

Ein Darlehen ist freiwillig. Genossenschafter:innen sind aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen ab 1'000 Franken zu leisten. Als Richtwert gilt der Wert von 2% des steuerbaren Vermögens - eine Richtlinie, die die Generalversammlung 2012 gutgeheissen hat.

Wie kann ich ein Darlehen leisten?

  • Formular ausfüllen und absenden
  • Daniela Heiniger, Leiterin Darlehen und Buchhaltung, anrufen: 052 235 03 17.

Mehr zum Solidaritätsgedanken und dem Pflichtdarlehensfonds finden Sie hier.