Kanzlei-Seen: Helle Wohnung mit eigenem Balkon
In der Kanzlei-Seen erwarten dich loftmässige Wohneinheiten mit Privatsphäre für eine oder zwei Personen. Die Einheiten können in zwei bis drei Räume unterteilt werden. Daneben werden die grosszügigen Bereiche für Essen, Wohnen, Arbeit, Freizeit von allen gemeinsam genutzt. Das ermöglicht spannendes und entspanntes Wohnen für Erwachsene in hochwertiger und loftartiger Architektur.
Per 1. September 2024 zu vermieten:
Eckwohnung 54m² mit Balkon im 2. OG, schwellenlos/rollstuhlgängig, mit Parkettboden. Mietzins netto CHF 1'477 Franken, Nebenkosten 200 Franken, PD* 48'000 Franken.
Interessiert? Besichtigung?
Melde dich bei vermietung@gesewo.ch oder wende dich an Nicole Müller oder Alexandra Imstepf, 052 242 05 38.
Zur Mitbenutzung: gemeinschaftliche Räume und Flächen
Grosser Aufenthaltsraum mit Cheminée, gemütlicher Sitzgruppe und ausladendem Esstisch, bestens ausgerüstete Gemeinschaftsküche, Gartenterrasse und ein wunderschöner, sonniger Garten, Büroarbeitsnische mit PC und Drucker, Bibliothek, Haushaltsnische zum Bügeln, Nähen usw., Fitnessecke mit Geräten, Werkstatt, Naturkeller für Gemüse/Wein, Waschküche mit Trocknungsraum.
Die Wohnung
Die Kanzlei-Seen
Die Kanzlei-Seen ist eine kleine Oase mitten in Winterthur-Seen! Modern gestalteter Bau, hindernis-/schwellenfrei mit 16 Wohneinheiten, umlaufenden Balkonen, 2010 nach ökologischen Kriterien erstellt, hohe Energieeffizienz (Minergie P Eco) und hoher Ausbaustandard.
Das Leben im Haus
Wir pflegen eine gemeinschaftliche Wohnform, die Raum und Individualität zulässt. Wir wohnen in Wohnungen für eine oder zwei Personen für den Rückzug ins Private sowie grosszügige Bereiche für Essen, Wohnen, Arbeit, Freizeit, in denen das gemeinsame Leben stattfindet. Diese Art Wohnen lässt Freiraum für jede und jeden Einzelnen. Gleichzeitig ermöglicht es, sich in einer gelebten Gemeinschaftlichkeit aufgehoben und wohl zu fühlen. Mehr dazu: kanzlei-gesewo.ch.
*Das Pflichtdarlehen
Mit dem Pflichtdarlehen beteiligen sich alle Bewohner/innen an der Finanzierung der Liegenschaften. Das Pflichtdarlehen beträgt 10% des Anlagewerts der Wohnung. Es kann bis zu 90% aus dem Pflichtdarlehensfonds finanziert werden!