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Gesetzliche Vorgaben verlangen Infos zu Nationalität und Aufenthaltsstatus

Grundsätzlich gilt: Beim Erwerb von Liegenschaften müssen wir die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken (Lex Koller) erfüllen. Bisher reichte der Hinweis, «breit aus der Bevölkerung zusammengesetzt» zu sein. Neu ist das Grundbuchamt anspruchsvoller. Neben Genossenschafter:innen vertrauen uns auch Darlehensgeber:innen ihr Geld an: Und hier greift das Geldwäschereigesetz.

Nun müssen wir die Nationalität und den Aufenthaltsstatus unserer Genossenschafter:innen und Darlehensgeber:innen erfassen - Auslöser ist der Baurechtsvertrag Obertor, der unsere Genossenschaft als Vertragspartnerin gründlich unter die Lupe nimmt.

Da du keine verzinsten Darlehen bei der Gesewo hast, genügt in deinem Fall eine Selbstdeklaration über unser Online-Formular auf der Website. Das Ausfüllen dauert keine zwei Minuten.

 

Wir bitten dich, das Formular bis spätestens 1. Juli 2025 auszufüllen. 

Webformular: Persönliche Angaben

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