Häuser

Totalrevision der Statuten

Die Statuten sind das Fundament unserer Genossenschaft – zusammen mit den Mietverträgen das wichtigste Dokument. 2019 haben wir sie letztmals grundlegend überarbeitet. Seither ist einiges geschehen: Gesetzesänderungen, die Pandemie mit Erkenntnissen für unser Versammlungswesen, praktische Herausforderungen im Genossenschaftsalltag, neue Reglemente.

All dies hat den Vorstand und die Geschäftsstelle dazu veranlasst, eine Totalrevision der Statuten vorzunehmen, über die wir an der Generalversammlung (GV) 2026 abstimmen werden.

Mitwirkung von Genossenschafter:innen, GPK und Häuserrat

Im Oktober haben sich zahlreiche Genossenschafter:innen in die Statuten vertieft, Fragen gestellt und und Anregungen mit auf den Weg gegeben. Wir danken allen, die sich die Zeit genommen haben. Hier seht ihr, wo sich eure Inputs niedergeschlagen haben.

In der ersten Novemberhälfte haben sich die Geschäftsprüfungskommission GPK und der Häuserrat mit den Statuten befassen; auch ihre Rückmeldungen werden in der Überarbeitung berücksichtigt.

Warum fand die Mitwirkung so früh statt?

Seit zwei Jahren gelten neue gesetzliche Regelungen:

  • Vor der GV unterziehen das Handelsregisteramt, das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und ein Notariat unsere Statuten einer Vorprüfung.
  • An der GV werden alle Statutenänderungen durch eine:n anwesende:n Notar:in beglaubigt.
  • Nach der GV müssen die Statuten durch die eingangs erwähnten Ämter bewilligt werden.

Deshalb sind Änderungen während der Generalversammlung fast unmöglich.

Was ändert sich voraussichtlich?

Die meisten Anpassungen betreffen Formalitäten, redaktionelle Vereinheitlichungen und die Abstimmung mit anderen Reglementen.

Einige Punkte bedeuten jedoch grössere Veränderungen – etwa die Regelung, dass alle Mitglieder von Gremien (Vorstand etc.) künftig auf zwei Jahre gewählt werden (bisher galt die Wahl für ein Jahr). Über die meisten dieser «grösseren Änderungen» haben wir an der GV 2025 eine Konsultativabstimmungen durchgeführt.

Wie geht es weiter?

  • Januar bis April 2026: Überprüfung durch die Ämter
  • Juni 2026: Abstimmung an der GV über die Statutenrevision unter notarieller Aufsicht, in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird über möglicherweise umstrittene Artikel einzeln abgestimmt. Im zweiten Schritt über die zuvor gemeinsam finalisierten Statuten als Ganzes.
  • Nach der GV 2026: Bewilligung der Statuten durch die Ämter